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Sehr geehrte Gastgeber, Gastronomen und Tourismuspartner,
zum 01. Oktober 2022 ist eine neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Mit der Anpassung des Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch den Bund im September 2022 musste auch die Corona-Verordnung des Landes neu gefasst werden. Im Grunde bleiben die seit April 2022 geltenden Regeln bestehen.
Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr sowie -fernverkehr und im medizinischen Bereich bleibt erhalten. Darüber hinaus gelten keine weiteren verpflichtenden Regelungen.
Bei der Landesregierung Baden-Württemberg finden Sie die aktuelle Corona-Verordnung.
Ihr Team der Tourist-Information Überlingen
Folgende Maßnahmen sind in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes-Baden-Württemberg oder im Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehen:
Bei der Landesregierung Baden-Württemberg finden Sie die aktuelle Corona-Verordnung. Wir informieren an dieser Stelle sobald Änderungen in Kraft treten.
Zudem finden Sie bei der Landesregierung Baden-Württemberg Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Isolation und Quarantäne.
Hinweis: Alle Angaben sind nach bestem Wissen erstellt worden. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Inhalte.
Die Coronavirus-Einreiseverordnung
regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und
Nachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur geltenden Verordnung finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung.
Für unsere Gäste und Besucher haben wir ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Corona-Pandemie zusammengestellt.