Wichtiger Hinweis zur Corona Pandemie
Aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis mindestens 07. März 2021 untersagt. Davon ausgenommen sind Dienst- und Geschäftsreisen oder wenn andere Gründe, wie die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen, Besuchsrecht bei Kindern oder ein Arzt- oder Krankenhausbesuch eine Übernachtung erfordern. Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen.