Übergreifende allgemeine Geschäftsbedingungen der ÜMT

1. Geltungsbereich dieser übergreifenden allgemeinen Geschäftsbedingungen; Begriffsbestimmungen

1.1 Die Bedingungen dieses Abschnitts I gelten für sämtliche Verkäufe von Waren und touristischen Dienstleistungen durch die ÜMT und damit übergreifend und einleitend in Bezug auf die Bestimmungen der Ergänzenden Bedingungen in den Abschnitten II-V.

1.2 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen in den Abschnitten I-V sowie die deutschen gesetzlichen Vorschriften gelten nicht, soweit in internationalen Abkommen oder EU-Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden anwendbar sind, zwingende abweichende Regelungen enthalten sind oder soweit sich nach solchen Vorschriften der Kunde, der Angehörige eines Mitgliedstaates der EU ist, auf für ihn günstigere Vorschriften seines Wohnsitzlandes berufen kann.

1.3 „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben, um Waren und touristische Leistungen zu erwerben.

1.4 „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.5 Eine „rechtsfähige Personengesellschaft“ ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

1.6 „Touristische Leistungen“ oder „touristische Dienstleistungen“ sind sowohl Gastaufnahmen als auch alle möglichen sonstigen Leistungsverträge zu touristischen Zwecken.

1.7 Für Verträge mit Unternehmern werden diese Geschäftsbedingungen auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung oder Hinweis Vertragsinhalt für Folgegeschäfte.

1.8 Geschäftsbedingungen von Unternehmen als Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, haben keine Gültigkeit, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde auf diese hinweist und/ oder die ÜMT von diesen Kenntnis erlangt und auch ohne, dass die ÜMT der Geltung dieser Geschäftsbedingungen allgemein oder im Einzelfall widersprechen muss.

1.9 Das Veranlassen von Kauf- oder Buchungsaufträgen im Online-Shop erfordert die Angabe von Kundendaten. Die Kundendaten leitet die ÜMT an den Anbieter von Artikeln und touristischen Leistungen weiter.

1.10 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen werden dem Kunden im Ablauf der Onlinebestellung angezeigt und können vom Kunden ausgedruckt und in wiedergabefähiger Form mit dem im Buchungsablauf bezeichneten Button gespeichert werden. Auf Wunsch können diese AGB unter +49 7551 947 1522 bzw. unter der E-Mail-Adresse [email protected] in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden.

2. Stellung der ÜMT

2.1 Die ÜMT ist Betreiberin der Geschäftslokale ihrer Tourist-Infos sowie Herausgeberin von Verzeichnissen touristischer Dienstleistungen, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien, soweit ÜMT dort als Herausgeberin ausdrücklich bezeichnet ist.

2.2 Zudem ist die ÜMT Betreiberin der Onlineauftritte, auf deren Impressum sie ausdrücklich als Betreiberin bezeichnet ist.

2.3 Soweit die ÜMT touristische Dienstleistungen vertreibt gilt:

a) Die ÜMT handelt bzgl. sämtlicher von ihr angebotener touristischer Dienstleistungen grundsätzlich als Vermittlerin, ganz gleich, ob diese stationär oder online angeboten werden, soweit sie die touristischen Dienstleistungen nicht ausnahmsweise ausdrücklich in eigener Leistungsverantwortung anbietet. In diesem Fall finden sämtliche nachstehende Regelungen, soweit sie sich auf touristische Leistungsträger beziehen, Anwendung auf die ÜMT. Für Gästeführungen in Gruppen der ÜMT, die die ÜMT in eigener Verantwortung als touristischer Leistungsträger erbringt, gelten die Ergänzenden Bedingungen der Ziffer V.

b) Die ÜMT hat als Vermittler die Stellung eines Vermittlers verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen von ÜMT vorliegen.

c) Unbeschadet der Verpflichtungen der ÜMT als Vermittler verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der ÜMT) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die ÜMT im Falle der Erfüllung der Voraussetzungen des § 651w BGB weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden touristischen Leistungsvertrages. Die ÜMT haftet daher nicht für die Angaben des touristischen Leistungsträgers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für etwaige Leistungsmängel.

d) Die nachstehend unter III., IV. und V. aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für touristische Leistungsverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von der ÜMT herausgegebenen Leistungsverzeichnisse, Kataloge oder Leistungsangebote in Webpräsenzen sind.

e) Eine etwaige Haftung der ÜMT aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.

f) Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Anbieter der touristischen Leistung und dem Kunden bzw. dem Auftraggeber der touristischem Leistung finden in erster Linie die mit dem Anbieter der touristischen Leistung bzw. der ÜMT als dessen Vertreterin getroffenen Vereinbarungen, sodann die Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag gem. §§ 535 BGB (bei Gastaufnahmen) bzw. über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB (bei sonstigen touristischen Leistungen) Anwendung.

g) Auf das Vermittlungsverhältnis mit der ÜMT finden in erster Linie die mit der ÜMT getroffenen Vereinbarungen, sodann die Bestimmungen über die Vermittlungstätigkeit der ÜMT in den vorliegenden Vertragsbedingungen und hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften des § 675 BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung Anwendung.

h) Den touristischen Leistungsträgern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast/ Kunden andere als die nachstehenden touristischen Leistungsbedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den nachstehenden touristischen Leistungsbedingungen zu treffen.

2.4 Soweit die ÜMT Waren vertreibt gilt:

a) Über ihre stationären Vertriebswege verkauft die ÜMT sämtliche Waren als Eigenhändler bzw. Kommissionär. Insoweit finden sämtliche nachstehende Regelungen, soweit sie sich auf Warenanbieter beziehen, Anwendung auf die ÜMT,

b) Im Rahmen des Online-Shops wird die ÜMT in der Regel als bloße Vermittlerin der Waren tätig, soweit sie die Waren nicht ausnahmsweise ausdrücklich selbst als Eigenhändlerin anbietet. In diesem Fall finden sämtliche nachstehende Regelungen, soweit sie sich auf Warenanbieter beziehen, Anwendung auf die ÜMT.

3. Anzuwendende Rechtsvorschriften soweit die ÜMT als Vermittlerin von Waren und touristischen Leistungen handelt

3.1 In den Geschäftslokalen der Tourist-Info sowie über den Online-Shop als digitalen Markplatz wird durch Vermittlung der ÜMT der Abschluss von Warenkauf- und touristischen Leistungsverträgen ermöglicht.

3.2 Die Warenkauf- und Leistungsverträge der ÜMT - handelnd als Vermittler und Handelsvertreter der Anbieter – werden zwischen den jeweiligen lokalen Waren- und touristischen Leistungsanbietern und den Kunden abgeschlossen.

3.3 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und der ÜMT als Vermittlerin ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen übergreifenden Geschäftsbedingungen der ÜMT, den Regelungen zu den Pflichten der ÜMT in den Abschnitten II-V und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

4. Vermittlung und Vertragsschluss bei der Buchung von touristischen Leistungen / Nichtbestehen bestimmter Widerrufsrechte

4.1 Für alle Buchungsarten gilt:

a) Grundlage des Angebots des touristischen Leistungsträgers und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der touristischen Leistung und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Grundlage des Angebots der ÜMT und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des touristischen Leistungsangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.

d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

e) Erfolgt die Buchung durch einen Auftraggeber, also eine Institution oder ein Unternehmen (Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agentur, Reisebüro) so ist dieser Auftraggeber als Kunde alleiniger Vertragspartner im Rahmen des touristischen Leistungsvertrages, soweit der Auftraggeber nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer auftritt. Den Auftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder sonstiger vertraglicher Zahlungsansprüche.

f) Es wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei touristischen Leistungsverträgen mit spezifischen Terminen bzw. Zeiträumen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Leistungen (§§ 537, 615 BGB) gelten.

4.2 Für Buchungen, die mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen, gilt:

a) Mit der Buchung erteilt der Kunde der ÜMT den Vermittlungsauftrag und beauftragt diese, dem touristischen Leistungsträger den Abschluss des touristischen Leistungsvertrages verbindlich anzubieten.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des touristischen Leistungsanbieters (Buchungsbestätigung) oder der ÜMT als Vertreter des Leistungsanbieters und Vermittlers beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen der ÜMT oder des touristischen Leistungsträgers für den Kunden und den touristischen Leistungsanbieter bzw. die ÜMT rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der touristische Leistungsanbieter dem Kunden bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine Ausfertigung in Textform übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des Kunden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch den Leistungsanbieter oder die ÜMT jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Kunden nicht zugeht.

4.3 Bei Buchungen, die im Onlineshop der ÜMT erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "Zahlungspflichtig buchen" bietet der Kunde den Abschluss des touristischen Leistungsvertrages verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "Zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen des touristischen Leistungsvertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Leistungsanbieter ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des touristischen Leistungsanbieters beim Kunden zu Stande.

4.4 Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons "Zahlungspflichtig buchen" und entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der touristische Leistungsvertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande ohne, dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. Im Regelfall wird der touristische Leistungsträger dem Kunden eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail bzw. PDF-Anhang übermitteln. Der Zugang einer solchen übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des touristischen Leistungsvertrags.

5. Vermittlung und/ oder Abschluss von Warenkaufverträgen

5.1 Für Warenbestellungen, die mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen, gilt:

a) Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Kaufauftragsbestätigung beim Kunden zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen der ÜMT oder des Warenanbieters für den Kunden und den Warenanbieter rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Warenanbieter dem Kunden bei mündlich oder telefonisch erfolgten Warenbestellungen zusätzlich eine textliche Ausfertigung der Kaufauftragsbestätigung an den Kunden übermitteln. Mündliche oder telefonische Warenbestellungen des Kunden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung über die ÜMT mit dem Warenanbieter jedoch auch dann zum verbindlichen Kaufvertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Kaufauftragsbestätigung dem Kunden nicht zugeht.

5.2 Bei Warenbestellungen, die im Onlineshop der ÜMT erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

a) Die Präsentation der Waren und Dienstleistungen im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot von ÜMT dar, sondern ist lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrages ab.

b) Die Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebots durch den Kunden vollzieht sich in folgenden Schritten:

(1) Auswahl der gewünschten Ware

(2) Übernahme der Angaben zur gewünschten Ware/ Dienstleistung in den Warenkorb

(3) Eingabe der Kundendaten oder Vornahme einer Registrierung als Kunde

(4) Eingaben zur Zahlungsweise

(5) Zusammenfassende Darstellung aller Eingaben des Kunden und aller Angaben zur Ware und zu den Zahlungskonditionen

(6) Wiedergabe dieser Geschäftsbedingungen und der Belehrung zum Widerrufsrecht, Einverständniserklärung des Kunden zur Geltung dieser Geschäftsbedingungen und Bestätigung der Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung durch den Kunden

(7) Verbindliche Bestellung und Übermittlung des verbindlichen Vertragsangebots des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“

(8) Übermittlung der Eingangsbestätigung der Bestellung an den Kunden

c) Der Kunde kann vor Abschluss der Bestellung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück-Taste“ bzw. den im Bestellablauf erläuterten Funktionalitäten seine Eingaben berichtigen oder den Bestellvorgang abbrechen. Ein Abbruch des Bestellvorgangs ist auch jederzeit durch Schließen des jeweiligen Internet-Browsers möglich.

d) ÜMT wird dem Kunden bei elektronischen Bestellungen den Eingang seiner Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar, führt somit noch nicht zum Abschluss des Vertrages und begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages entsprechend seinen Wünschen und seiner Bestellung.

e) An sein durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" abgegebenes Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage gebunden, soweit im Einzelfall keine andere Frist für die Annahme des Angebots durch ÜMT vereinbart ist.

f) Der Vertrag kommt rechtsverbindlich entweder dadurch zu Stande, dass dem Kunden innerhalb der Bindungsfrist in Textform die Auftragsbestätigung von ÜMT zugeht oder durch Zugang der bestellten Ware beim Kunden innerhalb dieser Frist.

g) Der Vertragstext der Bestellung wird von ÜMT gespeichert. Er kann vom Kunden entsprechend dem im Bestellvorgang angegebenen Funktionalitäten jederzeit aufgerufen und eingesehen werden.

h) Die ÜMT wird dem Kunden, soweit sie als Vermittlerin und rechtsgeschäftliche Vertreterin des Warenanbieters auftritt, bei elektronischen Bestellungen den Eingang seiner Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar, führt somit noch nicht zum Abschluss des Kaufvertrages und begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages entsprechend seinen Wünschen und seiner Bestellung.

6. Vertragliche Vermittlerpflichten der ÜMT

6.1 Die ÜMT übernimmt, soweit sie als bloße Vermittlerin von Waren und Leistungsverträgen auftritt, Verantwortung für die Richtigkeit angezeigter bzw. kommunizierter Artikel- und Leistungsinformationen nur, soweit die ÜMT diese Informationen, die sie von den Anbietern erhalten hat, entweder nicht vollständig und/ oder nicht korrekt wiedergegeben hat oder soweit die ÜMT bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen müssen, dass die vom Anbieter zur Veröffentlichung übermittelten Artikel- und Leistungsinformationen fehlerhaft waren. Eine etwaige Haftung der ÜMT aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.

6.2 Die ÜMT übernimmt des Weiteren die Verantwortung für die korrekte und vollständige Weiterleitung der Kauf- bzw. Buchungsanfrage des Kunden an den Anbieter nebst der vom Kunden angegebenen Kundendaten.

6.3 Dem Kunden werden erworbene Artikel sowie Unterlagen zur erworbenen touristischen Leistung stets direkt durch den Anbieter oder namens des Anbieters durch die ÜMT übermittelt. Die ÜMT ist an der Übermittlung der Waren und derartiger Unterlagen nicht beteiligt, es sei denn, sie ist selbst Anbieterin der jeweiligen Ware oder Leistung.

6.4 Die ÜMT übernimmt des Weiteren keine Gewährleistung für die von den Anbietern angebotenen Waren und Leistungen, es sei denn, sie ist selbst Anbieterin der jeweiligen Waren und Leistungen. Ansprechpartner des Kunden für Fragen und Ansprüche im Zusammenhang mit den Kaufverträgen bzw. den Leistungsverträgen und deren Durchführung ist jeweils der vermittelte Anbieter.

7. Haftung der ÜMT als bloße Vermittlerin von Waren- und Leistungsverträgen

7.1 Für einfache Fahrlässigkeit haftet die ÜMT als bloße Vermittlerin nur

a) im Rahmen abgegebener Garantien,

b) bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit,

c) bei Verletzung einer wesentlichen Vermittlerpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

7.2 Im Übrigen bleibt die Haftung der ÜMT für Schäden des Kunden, die auf einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ÜMT oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der ÜMT beruhen, unberührt.

7.3 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet die ÜMT bezüglich der vermittelten Artikel und touristischen Leistungen selbst nicht für Sachmängel bzw. Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Ware oder touristischen Leistung entstehen. Dies gilt nicht, soweit die ÜMT selbst Anbieterin der jeweiligen Ware oder touristischen Leistung oder Erfüllungsgehilfin des Anbieters der jeweiligen Ware oder touristischen Leistung den Anschein begründet, den Artikel in eigener Verantwortung zu verkaufen oder die vorgesehenen touristischen Leistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.

7.4 Eine etwaige eigene Haftung der ÜMT im Rahmen der Vermittlung mehrerer unterschiedlicher touristischer Leistungen zum Zweck der gleichen Reise gem. § 651b BGB sowie als Vermittlerin verbundener Reiseleistungen nach Maßgabe der Bestimmungen des § 651w BGB bleibt unberührt. Das gleiche gilt für eine etwaige schuldhafte Verletzung von Pflichten der ÜMT bei der Vermittlung von Kauf- bzw. touristischen Leistungsverträgen.

8. Haftung von Warenanbietern

8.1 Der Warenanbieter haftet für Mängel und Lieferverzug

a) in voller Schadenshöhe bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit,

b) dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

c) außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für Vorsatz und grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen,

d) der Höhe nach in den Fällen gem. b) und c) nur auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens.

8.2 Die Haftung wegen Vorsatz, Garantie, Arglist und für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Bestimmungen unberührt.

8.3 Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Warenanbieter, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet der Warenanbieter stets unbeschränkt

a) bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

b) bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung

c) bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder

d) soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

8.4 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), durch leichte Fahrlässigkeit des Warenanbieters, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

8.5 Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

9. Haftung touristischer Leistungsträger

9.1 Der touristische Leistungsträger haftet unbeschränkt, soweit

a) der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet

b) der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.

Im Übrigen ist die Haftung des touristischen Leistungsträgers beschränkt auf Schäden, die durch den touristischen Leistungsträger oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

9.2 Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

9.3 Der touristische Leistungsträger haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während der Leistungserbringung für den Kunden/ Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

10. Datenschutz; Speicherung, Löschung und Korrektur von Kundendaten; Auskunft über gespeicherte Daten

10.1 Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kauf- oder Leistungsvertrages werden von der ÜMT Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Mehr zu den Rechten des Kunden sind in der Datenschutzerklärung auf der Webpräsenz der ÜMT ersichtlich.

10.2 Beim Besuch des Onlineshops der ÜMT werden die aktuell vom PC des Kunden verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem des PC des Kunden sowie die vom Kunden betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf weitere personenbezogene Daten des Kunden sind nicht möglich.

10.3 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden nur zur Korrespondenz mit dem Kunden und nur zum Zwecke der Abwicklung der Bestellungen verwendet und verarbeitet. Diese Daten werden nur an die vermittelten Anbieter sowie ggf. im Falle eines Warenkaufs von diesen an ein etwa mit der Lieferung beauftragtes Versandunternehmen weitergegeben, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist.

10.4 Zur Abwicklung der Zahlung werden die Zahlungsdaten an die bezogene Bank bzw. je nach Zahlungsmethode an die entsprechenden Zahlungsdienstleister (Akquirer und/ oder Payment Service Provider) weitergegeben.

10.5 Die Speicherung der Daten erfolgt, soweit keine anderweitige ausdrückliche Zustimmungserklärung des Kunden für künftige Verwendungen erfolgt ist, nur bis zum Abschluss der Abwicklung der Bestellungen bzw. einer eventuellen Rückabwicklung. Soweit handelsrechtliche oder steuerliche Aufbewahrungsfristen für bestimmte Daten, insbesondere Auftragsbestätigungen und Rechnungen, zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung darüber hinaus erfolgen und bis zu zehn Jahren betragen.

10.6 Dem Kunden steht das Recht zu, jederzeit die Löschung, Korrektur oder Sperrung seiner Daten zu verlangen oder einen Widerruf einer Einwilligung zu erklären. Der Kunde hat jederzeit Anspruch auf Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die über ihn gespeichert sind. Mehr zu den Rechten des Kunden als Betroffener können in der Datenschutzerklärung auf der Webpräsenz der ÜMT eingesehen werden. Entsprechende Anforderungen für Auskunft, Löschung, Korrektur oder Berichtigung sind an die ÜMT unter der am Ende dieser Bedingungen angegebenen Anschrift und Kommunikationsdaten zu richten.

11. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Hinweise zur Verbraucherstreitbeilegung; Sonstiges

11.1 Auf alle Rechts- und Vertragsverhältnisse zwischen der ÜMT als Vermittlerin, den jeweils von der ÜMT vermittelten Waren- oder Leistungsanbieter und den Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

11.2 Ist der Kunde nicht Verbraucher, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Rechtsstreitigkeiten aus dem Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der ÜMT und dem Kunden der Sitz von der ÜMT und zwischen dem von der ÜMT vermittelten Warenanbieter und dem Kunden der Sitz des Warenanbieters.

11.3 Die ÜMT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Veröffentlichung dieser AGB eine Teilnahme für die ÜMT und die von der ÜMT vermittelten Waren- und Leistungsanbieter an der Verbraucherstreitbeilegung nicht verpflichtend ist und weder die ÜMT noch die von ihr vermittelten Waren- und Leistungsanbieter an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für die ÜMT und/ oder den von der ÜMT vermittelten Warenanbieter verpflichtend würde, informiert die ÜMT oder der Warenanbieter die dementsprechend betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter Form.

11.4 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen oder sonstiger Vereinbarungen im Rahmen des Kaufvertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages insgesamt nicht. Die Regelung in § 306 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.

INFO

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Veröffentlichungsdatum: 05.12.2025

Vermittelnde Tourismusstelle ist:

Überlingen Marketing und Tourismus GmbH
Landungsplatz 3-5
88662 Überlingen am Bodensee
Tel.: + 49 (0) 7551 - 947 1522
Fax: + 49 (0) 7551 - 947 1535
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer: Jürgen Jankowiak
Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 214177334