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Wir (Überlingen Marketing und Tourismus GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.ueberlingen-bodensee.de.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Tastatursteuerung
Fokusindikator
Formular Newsletteranmeldung
Navigation/Struktur
Kontraste und Farben
Textalternativen
Sprachalternativen
Barrierefreie Dokumente
Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit
Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:
Barrierefreie Alternativen
Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:
Evaluationsmethode
Selbstbewertung mit Unterstützung einer Beraterin für Barrierefreiheit.
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website.
Derzeit tun wir hierzu folgendes:
Wir bemühen uns, die in der Selbstbewertung gefundenen Barrieren zeitnah zu beseitigen. Aktuell sind wir in Abstimmung mit unserer Webagentur, um einen Zeitplan aufzustellen. Unser Ziel ist es, die gefundenen Barrieren bis zum Oktober 2025 zu beseitigen.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Überlingen Marketing und Tourismus GmbH
Landungsplatz 3-5
88662 Überlingen am Bodensee
E-Mail: [email protected]
Telefonisch können Sie uns unter der Nummer: 07551 9471522 erreichen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie uns über die oben genannten Kontaktmöglichkeiten darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: [email protected]
Website: www.barrierefreiheit-bw.de
Oder Sie wenden sich an den/die kommunale(n) Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion. Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: [email protected]
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Wir sind sehr bemüht, das Thema in unserer Einrichtung zu vertiefen. Unsere Mitarbeitenden nehmen daher regelmäßig an Schulungen teil, um sich weiterzubilden. Zudem haben wir in 2025 eine Beratung zur digitalen Barrierefreiheit in Anspruch genommen.
Diese Erklärung wurde am 05.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 05.06.2025 überprüft.