DAV Bikepark Überlingen

Im Überlinger Bikepark laden drei Trails verschiedener Schwierigkeitsstufen Anfänger, Geübte und Profis ein, an der frischen Luft sportlich aktiv zu sein.

Im Bikepark Überlingen treffen Naturerlebnis und sportliche Herausforderung aufeinander. Drei neu angelegte Trails bieten optimale Bedingungen für Anfänger, geübte Fahrer und echte Profis. Mitten im Burgbergwald – und dennoch stadtnah – wartet ein abwechslungsreiches Terrain darauf, entdeckt zu werden: von sanften Einsteigerpassagen bis hin zu anspruchsvollen Lines mit großen Sprüngen.

Drei Trails für jedes Können

Auf den im Frühjahr 2025 eröffneten Strecken findet jeder die passende Herausforderung.

  • Blau: ideal für Einsteiger, mit umfahrbaren Sprüngen und leichtem Flow.
  • Rot: perfekt für geübte Biker, technisch spannend, dennoch gut kontrollierbar.
  • Schwarz: für erfahrene Rider, mit großen, nicht umfahrbaren Sprüngen und anspruchsvolleren Elementen.

Alle drei Trails sind so gestaltet, dass Spaß, Sicherheit und Progression im Vordergrund stehen – egal ob beim ersten Bikeabenteuer oder beim Feilen am eigenen Fahrstil.

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    Im Wald zwischen B31, B31 neu und Lippertsreuter Straße
    88662 Überlingen
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    Bikepark Überlingen

    88662 Überlingen

    Stadtnah Biken

    inmitten der Natur

    Der Bikepark entstand in enger Zusammenarbeit zwischen der Stadt Überlingen und der DAV‑Sektion Überlingen. Dabei wurde großer Wert auf den Schutz der Natur und den Erhalt der Artenvielfalt gelegt. So verbindet der Bikepark sportliche Aktivität mit einem bewussten Naturerlebnis, ganz im Sinne nachhaltiger Freizeitgestaltung.

    Sicherheitshinweise & Nutzungsregeln

    DAV Bikepark Überlingen

    • Die Benutzung des Trails erfolgt auf eigene Gefahr.

    • Das Tragen eines Schutzhelmes ist Pflicht. Weitere Protektoren und Handschuhe werden dringend empfohlen.

    • Das Fahrrad muss den sportlichen Ansprüchen der Anlage entsprechen. Das Befahren der Anlage mit zulassungspflichtigen motorisierten Fahrzeugen ist verboten.

    • Vor dem sportlichen Befahren muss sich ein Eindruck über den Schwierigkeitsgrad der gewählten Strecke verschafft werden.

    • Sicherheitsabstände sind einzuhalten. Vorausfahrende haben Vorfahrt und dürfen nicht genötigt werden. An unübersichtlichen Stellen und Wanderwegkreuzungen ist langsam zu fahren.

    • Die Strecken dürfen nur vom Starthügel aus befahren werden. Quereinstiege und das Abkürzen der Strecken sind verboten. Es darf ausschließlich auf ausgewiesenen Strecken gefahren werden.

    • Das Halten auf der Strecke und das Fahren in die falsche Richtung sind verboten.

    • Im Falle eines Sturzes ist die Unfallstelle sofort zu räumen. Nie hinter einem Hügel stehen bleiben!

    • Beschädigungen und Verletzungsrisiken durch Mängel an der Anlage sind umgehend zu beheben oder bei der Stadtverwaltung zu melden (Tel. 07551-99-1350).

    • Die Anlage ist sauber zu halten. Abfall ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

    • Das Fahren unter Einwirkung von Alkohol und anderen Drogen ist verboten.

    • Auf Wanderer und Erholungssuchende ist stets Rücksicht zu nehmen.

    • Streckenschilder sind zu beachten.

    • Für Personenschäden haftet die Stadt Überlingen, der Spital- und Spendfonds Überlingen und die Sektion Überlingen des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V. nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Sachschäden haftet die Stadt Überlingen, der Spital- und Spendfonds und die Sektion Überlingen des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V. nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.