WinterZauber Überlingen ab 2027
Aufruf zur Einreichung von Interessensbekundungen für neue Veranstaltungen und Attraktionen
Überlingen bietet als Kneippheilbad mit historischer Altstadt, lebendiger Gastronomie, zahlreichen Parks und Gartenanlagen sowie einem breiten Angebot an Freizeit- und Kulturerlebnissen eine hohe Lebensqualität und zieht jährlich viele Gäste aus dem In- und Ausland an.
Das Tourismus- und Stadtmarketing wird von der Überlingen Marketing und Tourismus GmbH (ÜMT) verantwortet. Dabei übernimmt die ÜMT auch das Veranstaltungsmanagement für die Stadt.
Neue Ideen und Konzepte für den WinterZauber gefragt
Der WinterZauber ist ein etabliertes saisonales Veranstaltungsformat, dass die Überlinger Innenstadt im Zeitraum von Anfang November bis Anfang Januar durch ein vielfältiges Angebot an Aktionen, Veranstaltungen und Erlebnissen belebt. Ziel ist es, Überlingen auch in den Wintermonaten als lebendige und attraktive Stadt zu positionieren – für Einheimische, Tagesgäste aus der Region und überregionale Besucher gleichermaßen.
Ab 2027 soll der WinterZauber weiterentwickelt und um neue, attraktive Bausteine ergänzt werden. Zu diesem Zweck führt die ÜMT als Dienstleister im Auftrag der Stadt Überlingen ein Interessenbekundungsverfahren durch und lädt alle interessierten Veranstalter, Organisationen, Unternehmen, Vereine und Initiativen ein, ihre Ideen und Konzepte einzureichen.
Weitere Informationen zum Interessensbekundungsverfahren finden Sie in den Unterlagen, die Sie nachstehend herunterladen können. Wir freuen uns auf Ihre Einreichungen und auf eine gute Zusammenarbeit im Rahmen des WinterZaubers Überlingen.
Überlingen Marketing und Tourismus GmbH
Landungsplatz 3-5
88662 Überlingen
Nicole Stegmann
Tel. +49 (0)7551 9471537
[email protected]
Rückfragen zum Interessensbekundungsverfahren WinterZauber
Gestaltungsrichtlinien
In Ziffer 3.3 werden einheitliche Gestaltungsrichtlinien hinsichtlich Farbstimmung, Beleuchtung, Beschilderung etc. genannt. Gibt es hierzu bereits konkrete Vorgaben bzw. Unterlagen? Falls ja, könntest du uns diese bitte zur Verfügung stellen?
Antwort: Die Gestaltungsrichtlinien der ÜMT werden den ausgewählten Interessenten vor der vertiefenden Abstimmung vorgestellt.
Gastronomie
In Ziffer 3.4 heißt es, dass örtliche Gastronomen Vorrang haben. Wie ist dieser Vorrang konkret zu verstehen? Können wir als Veranstalter eines eigenen Formats auch ein eigenes Speise- und Getränkeangebot vorsehen bzw. hierfür eigene gastronomische Partner einbinden, oder wären entsprechende Konzepte gegenüber Angeboten örtlicher Gastronomen nachrangig?
Antwort: Veranstalter können ein gastronomisches Konzept einreichen. Der Vorrang örtlicher Gastronomen gilt, sofern ein Angebot in direkter Konkurrenz steht. Eigene gastronomische Partner können nach Abstimmung mit der ÜMT eingebunden werden.
Kommunikation und Social Media
Nach Ziffer 3.5 verantwortet die ÜMT die Gesamtstrategie und das übergreifende Marketing unter der Dachmarke „WinterZauber Überlingen“. Können die einzelnen Veranstalter darüber hinaus ihre jeweiligen Formate eigenständig über eigene Social-Media-Kanäle und weitere Kommunikationsmaßnahmen bewerben? Falls ja, gibt es hierfür bereits Kommunikations- bzw. CI-Vorgaben?
Antwort: Veranstalter dürfen ihre Formate über eigene Kanäle bewerben, sofern sie die Kommunikationsrichtlinien der ÜMT einhalten und die Dachmarke WinterZauber nutzen. Die Abstimmung der Inhalte erfolgt mit der ÜMT. Die Kommunikations- bzw. CI-Vorgaben sind aktuell in Bearbeitung und werden Anfang 2027 finalisiert.
Betriebszeiten
In den Unterlagen konnten wir keine Vorgaben zu den möglichen täglichen Betriebs- bzw. Veranstaltungszeiten finden. Welche Zeitfenster sind für die unter Ziffer 3.2 genannten Flächen grundsätzlich möglich? Gibt es darüber hinaus Einschränkungen hinsichtlich Musik- bzw. Beschallungszeiten?
Antwort: Die konkreten Betriebszeiten werden im Rahmen der Abstimmung mit der ÜMT und der Stadt festgelegt. Im Vergabekonzept für Veranstaltungen auf den öffentlichen Flächen in Überlingen sind folgende Bestimmungen enthalten: „Veranstaltungsende ist grundsätzlich 22:00 Uhr. Ausnahmen können nur bei Veranstaltungen von besonderer Bedeutung zugelassen werden. Aufbau- und Abbauarbeiten während der Nachtruhezeit (22:00-06:00 Uhr) und während den Hauptgottesdienstzeiten in den Bereichen Münsterplatz, Münsterstraße und Hofstatt sind verboten. Es sind grundsätzlich folgende Immissionswerte vom Veranstalter einzuhalten: 20.00-22.00 Uhr: 70dB(A) mit einer Geräuschspitze von 90dB(A), 22.00-24.00 Uhr: 55dB(A) mit einer Geräuschspitze von 65dB(A). Veranstalter haben diese Immissionswerte einzuhalten und während der Veranstaltung zu überprüfen. Ausnahmen von den zugelassenen Immissionswerten können im Einzelfall erteilt werden.“
Infrastruktur und Flächen
Welche vorhandene Infrastruktur kann auf den genannten Flächen genutzt werden – insbesondere Stromanschlüsse und verfügbare Anschlussleistungen, Wasser/Abwasser sowie gegebenenfalls weitere vorhandene Veranstaltungsinfrastruktur? Entstehen für die Nutzung der Flächen bzw. der vorhandenen Infrastruktur Kosten für den Veranstalter?
Antwort: Die vorhandene Infrastruktur kann auf den Flächen jeweils genutzt werden. Die Nutzung der Infrastruktur muss mit dem Stadtwerk am See abgestimmt werden und dort auch beauftragt werden. Die Kosten für die Nutzung der Infrastruktur (Strom/Wasser) trägt der Veranstalter. Auf dem Landungsplatz und am Mantelhafen sind notwendige Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser vorhanden, entlang der Promenade zwischen Mantelhafen und Landungsplatz ist die Eventversorgung begrenzt. Für die Nutzung der öffentlichen Fläche wird gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Überlingen eine Sondernutzungsgebühr erhoben. Auf die Gebührenerhebung kann verzichtet werden, wenn die Sondernutzung überwiegend im öffentlichen Interesse liegt oder ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dient. Hierüber beschließt in der Regel der zuständige Ausschuss des Gemeinderats.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Unter Ziffer 4.1 wird unter anderem nach dem Finanzierungsmodell, einer Kostenübersicht sowie etwaigen Förder- oder Unterstützungsbedarfen gefragt. Ist seitens der Stadt bzw. der ÜMT für neue WinterZauber-Bausteine grundsätzlich eine finanzielle Beteiligung, Förderung oder Kostenübernahme vorgesehen? Falls ja, gibt es hierfür bereits einen finanziellen Rahmen oder eine Größenordnung, die wir bei der Konzeption berücksichtigen können?
Antwort: Die Interessenbekundung sollte ein eigenständiges, tragfähiges Finanzierungsmodell enthalten. Eine finanzielle Beteiligung der Stadt bzw. der ÜMT ist in begrenztem Umfang möglich. Ob es eine Beteiligung gibt und wie hoch diese ausfällt, wird für jedes eingereichte Konzept individuell betrachtet.
Bestehende WinterZauber-Angebote
Wie wird mit den in der Unterlage genannten bestehenden Angeboten verfahren, sofern einzelne davon 2027 nicht fortgeführt werden? Werden solche bestehenden Bausteine bzw. die dadurch frei werdenden Flächen oder Zeitfenster ebenfalls für neue Veranstalter und Konzepte geöffnet? Falls ja, erfolgt dies im Rahmen des aktuellen Interessenbekundungsverfahrens oder in einem gesonderten Verfahren?
Antwort: Auch bereits bestehende WinterZauber Angebote müssen für die Fortführung in 2027 ihr Konzept im Rahmen des Interessenbekundungsverfahren einreichen. Daher können Konzepte ungeachtet der bestehenden Formate eingereicht werden.
Inhaltliche Gestaltung
Suchen Sie für den WinterZauber ausschließlich winterlich-thematische Formate, oder sind auch Bühnenprogramme willkommen, die einen bewussten Kontrast setzen? Danach richte ich meine Einreichung aus.
Antwort: Im Rahmen dieser Veranstaltungsreihe suchen wir tatsächlich ausschließlich wintertypische Themen.

