Zu Goldbach „auf dem Stein bei den Schächern“ tagte bis zum Ende der reichsstädtischen Zeit 1802/03 das Überlinger „Maiengericht“. Es war die letzte Sitzung des Überlinger Unterstadtgerichts vor der alljährlichen Neuwahl der Überlinger Stadtregierung und fand traditionell im Mai unter freiem Himmel in aller Öffentlichkeit statt.
Die Gerichtstätte lag dicht an der Grenze zwischen Hegau und Linzgau, direkt an der Goldbacher Gasse. Der tief aus dem Fels herausgearbeitete Weg war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit Teil der bedeutenden Verkehrsverbindung Überlingen-Stockach. Heute weist nur noch die in den Felsen gehauene Bank mit der halbrunden Aussparung für den vorsitzenden Richter auf die historische Gerichtsstätte hin.
Das Gericht bestand aus dem Überlinger Stadtammann, dem obersten Richter der Reichsstadt als Vorsitzendem, sowie acht Richtern – sieben Vertreter der Zünfte und ein Patrizier – aus dem Überlinger Rat. Verhandelt wurden nur leichte Kriminalfälle und Weidestreitigkeiten. Das Gericht endete traditionell mit einer „Mittagssuppe“, zu der eine Buttermilch samt einem halben Ballen Maienbutter gereicht wurde. Das Gastmahl fand im Goldbacher Amtshaus des Heilig-Geist-Spitals Konstanz statt, das in Goldbach und Hödingen über großen Grundbesitz verfügte.