Kurtaxe in Überlingen
Informationen zum Kurbeitrag
Wie viele deutsche Kur- und Erholungsorte erhebt auch Überlingen ganzjährig eine Kurtaxe. Mit den Einnahmen werden die touristische Infrastruktur wie beispielsweise die Wanderwege, die Beschilderung, die Park- und Grünanlagen sowie die Strandbäder im Stadtgebiet und den Teilorten als auch das Gäste- und Veranstaltungsprogramm sowie die Echt Bodensee Card (freie Fahrt mit Bus und Bahn) finanziert.
Höhe der Kurtaxe bis 31.12.2025
Kurbezirk I | 3,50 € pro Person und Übernachtung | |
Überlingen, Goldbach und Nußdorf | ||
Kurbezirk II | 2,80 € pro Person und Übernachtung | |
Aufkirch, Andelshofen, Bambergen, Bonndorf, Deisendorf, Hödingen, Lippertsreute und Nesselwangen |
Kurbezirk I | 2,60 € pro Person und Übernachtung | |
Überlingen, Goldbach und Nußdorf | ||
Kurbezirk II | 2,20 € pro Person und Übernachtung | |
Aufkirch, Andelshofen, Bambergen, Bonndorf, Deisendorf, Hödingen, Lippertsreute und Nesselwangen |
Höhe der Kurtaxe ab 01.01.2026
Kurbezirk I | 4,10€ pro Person und Übernachtung | |
Überlingen, Goldbach und Nußdorf | ||
Kurbezirk II | 3,40 € pro Person und Übernachtung | |
Aufkirch, Andelshofen, Bambergen, Bonndorf, Deisendorf, Hödingen, Lippertsreute und Nesselwangen |
Kurbezirk I | 3,20 € pro Person und Übernachtung | |
Überlingen, Goldbach und Nußdorf | ||
Kurbezirk II | 2,80 € pro Person und Übernachtung | |
Aufkirch, Andelshofen, Bambergen, Bonndorf, Deisendorf, Hödingen, Lippertsreute und Nesselwangen |
Die Kurtaxe im Überblick
- Kurtaxepflichtig sind alle Personen, die sich in der Stadt Überlingen aufhalten, aber nicht Einwohner der Stadt Überlingen sind (ortsfremde Personen) und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten ist.
- Die Kurtaxe wird ab der ersten Übernachtung erhoben, wobei Anreise- und Abreisetag als ein Tag zusammengezählt werden.
- Kinder sind bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ab 2026: bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) von der Kurtaxe befreit.
- Ab einer Schwerbehinderung von 80% sind Gäste von der Kurtaxe befreit. Sofern die Notwendigkeit einer Begleitperson im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist, ist diese Begleitung ebenfalls von der Kurtaxe befreit.
- Personen, die in Überlingen arbeiten oder in Ausbildung stehen oder sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde aufhalten, sind von der Kurtaxe befreit.
Für die oben genannte Kurtaxebefreiung muss ein entsprechender Nachweis (Arbeitsbescheinigung, Schwerbehindertenausweis, etc.) vorgelegt werden.
Weitere Informationen über die Erhebung einer Kurtaxe finden Sie in der Kurtaxeordnung der Stadt Überlingen (pdf).
