Kurtaxe in Überlingen

Informationen zum Kurbeitrag

Wie viele deutsche Kur- und Erholungsorte erhebt auch Überlingen ganzjährig eine Kurtaxe. Mit den Einnahmen werden die touristische Infrastruktur wie beispielsweise die Wanderwege, die Beschilderung, die Park- und Grünanlagen sowie die Strandbäder im Stadtgebiet und den Teilorten als auch das Gäste- und Veranstaltungsprogramm sowie die EBC (freie Fahrt mit Bus und Bahn) finanziert.

Höhe der Kurtaxe ab 01.01.2021

Kurtaxe Hauptsaison (01. April - 31. Oktober)
Kurbezirk I
3,30 € pro Person und Übernachtung
Überlingen, Goldbach und Nußdorf
Kurbezirk II
2,60 € pro Person und Übernachtung
Aufkirch, Andelshofen, Bambergen, Bonndorf, Deisendorf, Hödingen, Lippertsreute und Nesselwangen
Kurtaxe Nebensaison (01. November - 31. März)
Kurbezirk I
2,40 € pro Person und Übernachtung
Überlingen, Goldbach und Nußdorf
Kurbezirk II
1,95 € pro Person und Übernachtung
Aufkirch, Andelshofen, Bambergen, Bonndorf, Deisendorf, Hödingen, Lippertsreute und Nesselwangen

Die Kurtaxe im Überblick

  • Kurtaxepflichtig sind alle Personen, die sich in der Stadt Überlingen aufhalten, aber nicht Einwohner der Stadt Überlingen sind (ortsfremde Personen) und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten ist.
  • Die Kurtaxe wird ab der ersten Übernachtung erhoben, wobei Anreise- und Abreisetag als ein Tag zusammengezählt werden.
  • Kinder sind bis zum vollendeten 16. Lebensjahr von der Kurtaxe befreit.
  • Ab einer Schwerbehinderung von 80% sind Gäste von der Kurtaxe befreit. Sofern die Notwendigkeit einer Begleitperson im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist, ist diese Begleitung ebenfalls von der Kurtaxe befreit.
  • Personen, die in Überlingen arbeiten oder in Ausbildung stehen oder sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde aufhalten, sind von der Kurtaxe befreit.

Für die oben genannte Kurtaxebefreiung muss ein entsprechender Nachweis (Arbeitsbescheinigung, Schwerbehindertenausweis, etc.) vorgelegt werden.

Weitere Informationen über die Erhebung einer Kurtaxe finden Sie hier in der ausführlichen Kurtaxeordnung der Stadt Überlingen.

Hinweis: Europäische Datenschutzgrundverordnung
Am 25.05.2018 ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten.

Daraus ergibt sich u.a. eine Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten. Da bei der Anmeldung der Gäste mit dem Meldeschein Daten erhoben werden, haben diese das Recht, über die Verwendung dieser Daten informiert zu werden.

Hier finden Sie das Informationsblatt der Stadt Überlingen zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung.

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