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Wie viele deutsche Kur- und Erholungsorte erhebt auch Überlingen ganzjährig eine Kurtaxe. Mit den Einnahmen werden die touristische Infrastruktur wie beispielsweise die Wanderwege, die Beschilderung, die Park- und Grünanlagen sowie die Strandbäder im Stadtgebiet und den Teilorten als auch das Gäste- und Veranstaltungsprogramm sowie die Echt Bodensee Card (freie Fahrt mit Bus und Bahn) finanziert.
Kurbezirk I | 3,50 € pro Person und Übernachtung | |
Überlingen, Goldbach und Nußdorf | ||
Kurbezirk II | 2,80 € pro Person und Übernachtung | |
Aufkirch, Andelshofen, Bambergen, Bonndorf, Deisendorf, Hödingen, Lippertsreute und Nesselwangen |
Kurbezirk I | 2,60 € pro Person und Übernachtung | |
Überlingen, Goldbach und Nußdorf | ||
Kurbezirk II | 2,20 € pro Person und Übernachtung | |
Aufkirch, Andelshofen, Bambergen, Bonndorf, Deisendorf, Hödingen, Lippertsreute und Nesselwangen |
Für die oben genannte Kurtaxebefreiung muss ein entsprechender Nachweis (Arbeitsbescheinigung, Schwerbehindertenausweis, etc.) vorgelegt werden.
Weitere Informationen über die Erhebung einer Kurtaxe finden Sie in der Kurtaxeordnung der Stadt Überlingen (pdf).