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Wie viele deutsche Kur- und Erholungsorte erhebt auch Überlingen ganzjährig eine Kurtaxe. Mit den Einnahmen werden die touristische Infrastruktur wie beispielsweise die Wanderwege, die Beschilderung, die Park- und Grünanlagen sowie die Strandbäder im Stadtgebiet und den Teilorten als auch das Gäste- und Veranstaltungsprogramm sowie die EBC (freie Fahrt mit Bus und Bahn) finanziert.
Die Kurtaxe im Überblick:
Für die oben genannte Kurtaxebefreiung muss ein entsprechender Nachweis (Arbeitsbescheinigung, Schwerbehindertenausweis, etc.) vorgelegt werden.
Weitere Informationen über die Erhebung einer Kurtaxe finden Sie hier in der ausführlichen Kurtaxeordnung der Stadt Überlingen.
Kurbezirk I | 3,30 € pro Person und Übernachtung | |
Überlingen, Goldbach und Nußdorf | ||
Kurbezirk II | 2,60 € pro Person und Übernachtung | |
Aufkirch, Andelshofen, Bambergen, Bonndorf, Deisendorf, Hödingen, Lippertsreute und Nesselwangen |
Kurbezirk I | 2,40 € pro Person und Übernachtung | |
Überlingen, Goldbach und Nußdorf | ||
Kurbezirk II | 1,95 € pro Person und Übernachtung | |
Aufkirch, Andelshofen, Bambergen, Bonndorf, Deisendorf, Hödingen, Lippertsreute und Nesselwangen |