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Seit dem 01.01.2020 hat jeder Beherbergungsbetrieb die Möglichkeit, QR-Codes (für 24h, 48h, 72h, 4 Tage, 5 Tage, 6 Tage, 7 Tage) für die Aufenthaltszeit eines Gastes entsprechenden Berechtigung fürs Parken bei der Überlingen Marketing & Tourismus GmbH (ÜMT) zu bestellen. Diese können in den Parkhäusern „Stadtmitte“, „Post“ und „West“ genutzt werden. Mit dem entsprechenden QR-Code kann ein Gast während seines Aufenthalts zum Festpreis parken, mehrmalige Ein- und Ausfahrten am Tag sind möglich.
Die Bestellung der QR-Codes erfolgt über das Bestellformular an die ÜMT, da diese von dort gesammelt werden. Digitale QR-Codes erhalten Sie direkt per E-Mail. Diese können dann vorab an den Gast gesendet werden, somit kann der Gast gleich bei der Anreise ins Parkhaus einfahren. Gedrucke QR-Codes im Visitenkartenformat werden nur quartalsweise ausgegeben. Produktionsbedingt ist eine Mindestabnahme von 21 Stück vorgesehen. Je Druckauftrag wird eine Bearbeitungspauschale von 15,00 € berechnet. Diese können nach der Erzeugung bei der ÜMT abgeholt werden.
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise über die Stadtwerke Überlingen GmbH über die tatsächlich genutzten QR-Codes (Hinweis: Hierbei handelt es sich um Bruttobeträge). Die Gültigkeit der Codes ist auf den 15. Januar 2025 begrenzt. Bitte beachten Sie, dass ein aktivierter QR-Code entsprechend der hinterlegte Aufenthaltsdauer abgerechnet wird. Eine Minderung des Betrages ist im Nachgang technisch nicht möglich.
Alle Informationen zum Rabattierungssystem in den Parkhäusern und ein Anwendungsbeispiel für die Praxis finden Sie zusammengefasst in einem Informationsschreiben der Stadtwerke Überlingen GmbH.
Das Bestellformular steht Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
24 Stunden: | 10,00 € |
48 Stunden: | 20,00 € |
72 Stunden: | 30,00 € |
4 Tage: | 40,00 € |
5 Tage: | 50,00 € |
6 Tage: | 55,00 € |
7 Tage: | 60,00 € |
Hinweis: Hierbei handelt es sich um Bruttobeträge
Überlingen Marketing und Tourismus GmbH
Fax: 07551 94715-35
E-Mail: [email protected]
Bestellfristen: Jeweils Ende Februar, Ende Mai, Ende August, Ende November eines Jahres
Hinweis der ÜMT:
Die Bestellung und Abrechnung der QR-Codes erfolgt quartalsweise. Wir empfehlen Ihnen, den Jahresbedarf zu ermitteln und auf Vorrat zu bestellen. Es werden nur die tatsächlich genutzten QR-Codes abgerechnet. Bitte melden Sie Ihren Bedarf an QR-Codes (mittels des Bestellformulars) bis jeweils Ende Februar, Ende Mai, Ende August bzw. Ende November der ÜMT unter [email protected]. Bestellungen, die nach der Meldefrist eingehen, können erst wieder beim nächsten Bestelltermin berücksichtig werden.