Ergänzende Bedingungen für touristische Erlebnisleistungen
Die nachfolgenden ergänzenden Vertragsbedingungen betreffen touristische Leistungen und Gästeführungen für Einzelgäste (nachfolgendend bezeichnet als „Erlebnisleistungen“); nicht umfasst sind touristische Leistungen, die Gastgeberleistungen, Leistungen für Gästeführungen in Gruppen oder Pauschalreisen darstellen
1. Erlebnisleistungen; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Witterungsverhältnisse
1.1 Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und Zusicherungen Dritter oder Vereinbarungen mit diesen (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen, Restaurationsbetriebe, Museen oder sonstigen Besichtigungsstätten) zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zur Leistungsbeschreibung oder den mit der ÜMT und/ oder dem Anbieter der Erlebnisleistung getroffenen Vereinbarungen stehen, sind für die ÜMT und den Anbieter der Erlebnisleistung nicht verbindlich.
1.2 Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der ÜMT oder dem Anbieter der Erlebnisleistung, für die aus Beweisgründen die Textform empfohlen wird.
1.3 Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf) und vom Anbieter der Erlebnisleistung nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Erlebnisleistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
1.4 Angaben zur Dauer von Erlebnisleistungen sind Circa-Angaben.
1.5 Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf die Erlebnisleistung gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Erlebnisleistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit dem Anbieter der Erlebnisleistung. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. des Auftraggebers so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Leistungsbeginn vor oder sind vor dem Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und dem Anbieter der Erlebnisleistung bzw. der ÜMT als dessen Vertreterin vorbehalten, den Vertrag über die Erlebnisleistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
d) Im Falle einer solchen Kündigung durch den Anbieter der Erlebnisleistung bzw. durch die ÜMT als dessen Vertreterin bestehen keine Ansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers auf Erstattung von Kosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.
2. Erlebnisleistungspreise und Zahlung
2.1 Die vereinbarten Preise schließen die Durchführung der Erlebnisleistung und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.
2.2 Eintrittsgelder, Verpflegungskosten sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Ortspläne, Prospekte, Museumsführer, Kosten von Führungen innerhalb von dem im Rahmen der Erlebnisleistung besuchten Sehenswürdigkeiten sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter den Leistungen der Erlebnisleistung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.
2.3 Die Zahlungsfälligkeit der vermittelten Leistungen richtet sich nach den zwischen dem Leistungsträger und dem Kunde getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
2.4 Die ÜMT kann als Inkassobevollmächtigte des Anbieters der Erlebnisleistung nach Vertragsabschluss eine Anzahlung oder den Gesamtpreis der Erlebnisleistung fällig stellen, soweit dies in der dem Kunden bzw. dem Auftraggeber erteilten Buchungsbestätigung ausdrücklich bezeichnet ist. Sind Vereinbarungen zur Zahlungsfälligkeit zwischen dem Leistungsträger und dem Gast nicht getroffen worden, so ist der Gesamtbetrag nach Vertragsschluss zahlungsfällig. Die Zahlung ist an die ÜMT als Inkassobevollmächtigte des Leistungsträgers zu leisten, soweit in der Buchungsbestätigung/Rechnung nichts anderes angegeben ist. Verkaufsstellen sind ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunde bzw. ohne entsprechenden Hinweis in der Buchungsbestätigung/Rechnung nicht inkassobevollmächtigt.
2.5 Ist der Anbieter der Erlebnisleistung zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und besteht seitens des Kunden bzw. des Auftraggebers gegenüber dem Anbieter der Erlebnisleistung bzw. der ÜMT kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht, sind der Anbieter der Erlebnisleistung bzw. die ÜMT als dessen Vertreterin, soweit vereinbarte Zahlungen mit Verschulden des Kunden trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden, berechtigt, vom Dienstvertrag über die Erlebnisleistung bzw. dem Vermittlungsvertrag zurückzutreten und den Kunden bzw. den Auftraggeber mit Rücktrittskosten entsprechend Ziff. 4. dieser Bedingungen zu belasten. Diese Rechte stehen der ÜMT und dem Erlebnisleistungsanbieter nicht zu, wenn der Kunde bzw. Auftraggeber den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.
3. Umbuchungen und Änderungen der Rechnungsanschrift bei Erlebnisleistungen
3.1 Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich der Erlebnisleistung besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden bzw. des Auftraggebers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann ein angemessenes Umbuchungsentgelt erhoben werden. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten der ÜMT oder dem Erlebnisleistungsanbieter nachzuweisen, dass die ihr durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall haben der Kunde bzw. der Auftraggeber nur die geringeren Kosten zu bezahlen.
3.2 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
4. Kündigung/ Rücktritt/ Nichtinanspruchnahme von Erlebnisleistungen
4.1 Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, ohne dass dies vom Leistungsanbieter zu vertreten ist, insbesondere durch Kündigung bzw. Rücktritt oder Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, obwohl der Leistungsanbieter zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
4.2 Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB): Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht. Der Leistungsanbieter hat sich jedoch auf die Vergütung ersparter Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die der Leistungsanbieter durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.
4.3 Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen vom Leistungsanbieter sowie sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche unberührt.
5. Leistungszeiten, Pflichten des Kunden bzw. des Auftraggebers von Erlebnisleistungen
5.1 Der Kunde bzw. der Auftraggeber sind gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Leistung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihnen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Der Erlebnisleistungsanbieter wird dem Kunden bzw. einer benannten Person im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer des Anbieters der Erlebnisleistung mitteilen.
5.2 Vereinbarte Zeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Kunde verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung dem Anbieter der Erlebnisleistung spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Erlebnisleistung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen. Der Anbieter der Erlebnisleistung kann einen verspäteten Beginn der Erlebnisleistung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch Folgeleistungen oder anderweitige zwingende geschäftliche oder private Termine des Anbieters der Erlebnisleistung nicht eingehalten werden können. Verschiebungen von mehr als 15 Minuten berechtigen den Anbieter der Erlebnisleistung generell zur Absage. In diesem Fall gilt für den Vergütungsanspruch des Anbieters der Erlebnisleistung die Regelung in Ziff. 6. dieser Bedingungen entsprechend.
5.3 Der Kunde bzw. der Beauftragte des Gruppenauftraggebers sind verpflichtet, etwaige Mängel der vereinbarten Erlebnisleistung sofort gegenüber dem Anbieter der Erlebnisleistung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen des Anbieters der Erlebnisleistung ergebenden Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.
5.4 Zu einem Abbruch bzw. einer Kündigung der Erlebnisleistung nach Beginn der Leistung sind der Kunde bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Anbieters der Erlebnisleistung erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle einer mangelhaften Durchführung der Erlebnisleistung bleiben hiervon unberührt.
6. Besondere Obliegenheiten des Kunden bei Erlebnisleistungen
6.1 Es obliegt dem Kunden sich vor der Buchung und vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren, ob die entsprechenden Leistungen für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition und seines sportlichen Könnens geeignet sind.
6.2 Der Anbieter der Erlebnisleistung schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Kunden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der vom Anbieter der Erlebnisleistung angebotenen Leistungen.
6.3 Der Anbieter der Erlebnisleistung bzw. dessen örtliche Beauftragte können Teilnehmer bei begründeten Anzeichen, dass die Leistungen den Teilnehmer überfordern könnten, ganz oder teilweise ausschließen, wenn der Teilnehmer sich oder andere hierdurch zu gefährden droht.
6.4 Kunden sind verpflichtet, die einwandfreie technische Funktion und Sicherheit ihrer ggf. selbst mitgebrachten Ausrüstung vor dem Einsatz im Rahmen der Leistung zu überprüfen bzw. auf deren Kosten überprüfen zu lassen.
6.5 Der Anbieter der Erlebnisleistung bzw. dessen örtliche Beauftragte können bei begründeten Anzeichen für das Vorliegen von technischen Mängeln an eigenen Ausrüstungsgegenständen von Teilnehmern, den Ausschluss von Teilnehmern erklären, soweit der Kunde keinen einwandfreien alternativen Ausrüstungsgegenstand nutzen kann, dessen Beschaffung in der Verantwortung des Kunden liegt.
6.6 Im Falle des Ausschlusses von Teilnehmern behält der Anbieter der Erlebnisleistung den Anspruch auf den Leistungspreis; der Anbieter der Erlebnisleistung muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Das gleiche gilt für den Fall, dass Teilnehmer wegen vom Anbieter der Erlebnisleistung nicht verschuldeter Verletzung oder Erkrankung oder auf eigenen Wunsch ausscheiden.
7. Besondere Regelungen zur Erlebnisleistungserbringung
7.1 Die Leistungen werden unter Leitung eines qualifizierten Bevollmächtigten des Anbieters der Erlebnisleistung erbracht. Die Teilnahme an den Leistungen erfordert gleichwohl ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Kunden.
7.2 Es bleibt dem Anbieter der Erlebnisleistung und seinen bevollmächtigten Instruktoren, Kursleitern, Tourenführern und vergleichbaren Beauftragten des Anbieters der Erlebnisleistung vorbehalten, die geplanten Erlebnisleistungen nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach deren technischen, körperlichen, und sportlichen Voraussetzungen oder wegen unvorhergesehener Umstände im Rahmen der dem Anbieter der Erlebnisleistung obliegenden Fürsorge- und Verkehrssicherungspflichten abzuändern.
7.3 Zu vorgenannten unvorhergesehenen Umständen im Rahmen der Leistungen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: extreme Wetterverhältnisse oder Rückkehr wegen Verletzungen eines Teilnehmers.
8. Besondere Regelungen bei Erlebnisleistungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
8.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
8.2 Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.
8.3 Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Kunden, insbesondere aus § 536 BGB, unberührt.
© urheberrechtlich geschützt; TourLaw - Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart 2025
Veröffentlichungsdatum: 05.12.2025
Vermittelnde Tourismusstelle ist:
Überlingen Marketing und Tourismus GmbH
Landungsplatz 3-5
88662 Überlingen am Bodensee
Tel.: + 49 (0) 7551 - 947 1522
Fax: + 49 (0) 7551 - 947 1535
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer: Jürgen Jankowiak
Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 214177334